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   VG München, 26.01.2011 - M 18 K 09.6031   

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VG München, 26.01.2011 - M 18 K 09.6031 (https://dejure.org/2011,67768)
VG München, Entscheidung vom 26.01.2011 - M 18 K 09.6031 (https://dejure.org/2011,67768)
VG München, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - M 18 K 09.6031 (https://dejure.org/2011,67768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Hilfe zur Erziehung in einer "sonstigen betreuten Wohnform"; Wohnt ein junger Volljähriger bei seinen Großeltern und wird er nur wenige Stunden pro Woche sozialpädagogisch betreut, liegt eine "sonstige betreute Wohnform" als vollstationäre Leistung i.S. des § 91 Abs. 1 SGB ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG München, 14.04.2010 - M 18 K 08.6236

    Schutz der Einrichtungsorte bei ambulanten Hilfeleistungen in einer

    Auszug aus VG München, 26.01.2011 - M 18 K 09.6031
    Den Gegensatz dazu bildet eine Privatwohnung, in die nur noch ambulante Maßnahmen "hineingetragen" werden (vgl. hierzu Urt. der Kammer vom 14.4.2010, M 18 K 08.6236, S. 7 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.05.2014 - 12 ZB 14.154

    Abgrenzung zwischen vollstationärer und ambulanter Hilfe zur Erziehung in einer

    Sonstige betreute Wohnformen müssen daher einen institutionalisierten Rahmen für die Betreuung bieten (vgl. VG München, U.v. 26.1.2011 - M 18 K 09.6031 - juris Rn. 25; VG Ansbach, U.v. 16.5.2013 - AN 14 K 12.01971 - juris Rn. 27), ferner muss ungeachtet des Grades der Verselbständigung des Hilfeempfängers beim betreuten Einzelwohnen die Letztverantwortung für seine Lebensführung beim Träger der Maßnahme bzw. der zuständigen Fachkraft liegen (vgl. Nonninger in Kunkel, SGB VIIIO, 5. Aufl. 2014, § 48a Rn. 3).
  • VG Ansbach, 16.05.2013 - AN 14 K 12.01971

    Kostenbeitragspflicht nur für stationäre Unterbringung

    Den Gegensatz dazu bildet eine Privatwohnung, in die nur noch ambulante Maßnahmen "hineingetragen" werden (vgl. VG München, Urteil vom 26.1.2011, M 18 K 09.6031; Urteil vom 14.4.2010, M 18 K 08.6236).

    Bei der aus der Jugendhilfeakte ersichtlichen Betreuungsintensität von ca. zwei Stunden pro Woche handelt es sich nur um eine zusätzliche Erziehungsbeistandschaft in geringfügigem Umfang, die nicht einmal ausreichend wäre für die Anwendung der Beitragsstufe 4 der Kostenbeitragstabelle für teilstationäre Leistungen von "über fünf Stunden" täglich (vgl. VG München, Urteil vom 26.1.2011, a.a.O., unter Hinweis auf Münder, Schindler, Frankfurter Kommentar, 6. Aufl, Anhang zu § 94 SGB VIII, RdNr. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - 12 A 458/14

    Einordnung von betreutem Wohnen als vollstationäre sonstige betreute Wohnform

    vgl. VG Ansbach, Urteil vom 16. Mai 2013 - AN 14 K 12.01971 -, juris; VG München, Urteil vom 26. Januar 2011 - M 18 K 09.6031 -, juris; VG Köln, Urteil vom 6. Mai 2010 - 26 K 6023/09 -, juris.
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